Was „Demokratie" heißt kann man in der SV-Arbeit lernen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Schüler-Vertretung (SV) sind im Schulgesetz (SchulG) NRW unter § 74  zu finden.

Die SV vertritt alle Schülerinnen und Schüler der Schule; sie kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Mitglieder der SV sind die Sprecherinnen und Sprecher der Klassen und Jahrgangsstufen sowie mit beratender Stimme deren Stellvertretungen.

Die SV wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden (Schülersprecherin oder Schülersprecher) und bis zu drei Stellvertretungen. Die SV wählt die Vertretung der Schülerschaft für die Schulkonferenz, die Schulpflegschaft und die Fachkonferenzen sowie Delegierte für überörtliche Schülervertretungen.

Die SV-Arbeit ist für Schülerinnen und Schüler im Schulalltag eine Chance, Verantwortung zu übernehmen und selbstständig etwas zu bewegen. Mitgestalten, sich einmischen und mitreden und ist das Recht und die Pflicht aller Schülerinnen und Schüler der HS Wichlinghausen

In der regelmäßigen SV-Sitzung (eine Art Schülerparlament) des SV-Lehrers mit den Klassensprechern und 2. Klassensprechern werden aktuelle Themen, Veranstaltungen und Vorhaben bzw. Wünsche für die Schülerschaft besprochen.

Für die Schülerinnen und Schüler ergibt sich in der SV die Möglichkeit:

  • Veranstaltungen (Fußballturniere, Feiern,...) eigenständig zu organisieren
  • mit der Schulleitung und den Lehrkräften zusammen zu arbeiten
  • Mitschülerinnen und Mitschüler zur Teilnahme zu motivieren
  • an wichtigen Konferenzen teilzunehmen
  • sich mit der Frage nach den Aufgaben von Schule zu beschäftigen
  • Konflikte zu lösen