Liebe Schülerinnen und Schüler, Liebe Eltern,

ab Montag, 27.04.2020 gilt auch in der Schule eine Maskenpflicht.

Dies bedeutet, dass im Schulgebäude von Schülern und Lehrern auf den Gängen und Wegen und auf dem Schulhof eine sogenannte Alltagsmaske getragen werden muss. Wer keine Maske hat, kann sich auch einen Schaal oder ein Tuch o.ä. vor Mund und Nase binden. Das Tragen der Alltagsmasken im Unterricht ist nicht notwendig, da hier durchgängig der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann.