Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern der HS Wichlinghausen,

das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) in Nordrhein-Westfalen hat sich dafür ausgesprochen, dass die schulischen Abschlussprüfungen nach Möglichkeit stattfinden sollen. Es ist entscheidend, dass alle schulischen Prüfungen und die Vorbereitungen darauf selbstverständlich unter strenger Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes stattfinden.

Für den Schulbesuch werden daher besondere Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und der Lehrerinnen und Lehrer zu schützen. Gesetzliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz, die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) sind handlungsleitend. Die HS Wichlinghausen hat in den vergangenen Tagen diese Vorgaben umgesetzt. Neben den ausgeweiteten Bestimmungen für die Gebäudereinigung (regelmäßige Reinigung aller Ober- und Kontaktflächen sowie Sanitäranlagen), die für entsprechenden Schutz sorgen werden, sind die Unterrichtsräume auf die geforderten Abstände eingerichtet worden (1,5 Meter). Waschgelegenheiten mit Seife und Einmalhandtüchern sind vorhanden.

Es wurde bei der Gestaltung der Raum- und Stundenpläne darauf geachtet, Personenkontakte und -bewegungen zu minimieren. Die Klasen des Jahrgang 10  werden in auseinander liegende Bereichen des Gebäudes unterrichtet, sie haben jeweils einen eigenen Gebäudezugang und eigene sanitäre Anlagen.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen ist das angemessene Verhalten aller Schülerinnen und Schüler wichtig.

Deshalb müssen im Umgang miteinander folgende Regeln unbedingt eingehalten werden:
Zugang zum Gebäude
Wichtig ist es vor allem, den Zugang zu dem Schulgebäude, die Flure und den Einlass zu  den Unterrichtsräumen „sicher“ zu gestalten. Das bedeutet, auch hier den Abstand zwischen den anwesenden Personen zu wahren. Vor und nach dem Unterricht sind Gruppenbildungen strikt zu vermeiden. Alle sind aufgefordert, kontinuierlich auf den „Sicherheitsabstand“ von 1,5 Metern zu achten. Die Schüler bewegen sich nur auf den für sie vorgesehenen Wegen im Schulgebäude.

Vor dem Unterricht:   Abstand halten!
Sofern ein Wartebereich vor Beginn des Unterrichts z.B. vor dem Gebäude bzw. Raum von Personen genutzt wird, so sind die nachfolgenden Empfehlungen auch für diesen Raum als maßgebend anzusehen. Es ist folglich auf einen Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen zwingend zu achten.
Bei der Ablage von Kleidung ist darauf zu achten, dass die Kleidungsstücke und die Personen, welche diese ablegen, keinen direkten Kontakt untereinander haben.

Anzahl der Schüler in einem Raum
Die Lerngruppen wurden i.d.R. geteilt, um in den Räumenden geforderten Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten zu können. Es wird eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.

Händehygiene
Regelmäßig sollen sich alle Personen die Hände waschen. Eine Händewaschung ist dabei als ausreichend. Das Waschen der Hände ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene, denn hierbei wird die Keimzahl auf den Händen erheblich reduziert. Eine Händewaschung meint mit Seife für 20-30 Sekunden waschen, gut abtrocknen, für jede Person ein Einmal-Handtuch verwenden.

Husten- und Niesetikette
Beim Husten oder Niesen sollte möglichst kein Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht werden. Um keine Krankheitserreger weiterzuverbreiten und andere vor Ansteckung zu schützen, sollten die Regeln der sogenannten Husten-Etikette beachtet werden: Haltet beim Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand und drehen euch weg.
Niest oder hustet am besten in ein Einwegtaschentuch, das anschließend entsorgt wird.
Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!
Ist kein Taschentuch griffbereit, sollte sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase gehalten und sich ebenfalls dabei von anderen Personen abgewandt werden.

Weitere Hygienemaßnahmen
Direkter Körperkontakt ist zu vermeiden.
Dies kann z.B. durch die Ablage von Unterlagen auf dem Tisch erreicht werden, ohne Materialien von-Hand-zu-Hand zu geben. Begrüßungsrituale und ähnliches (Händeschütteln, Umarmungen etc.) sind dringend zu vermeiden. Sollte es bei Toilettengängen zu einer Warteschlange kommen, so ist auch hier auf einen Abstand von 1,5 Metern zu achten.

Es sollten außerdem keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden.

Nach dem Unterricht verlassen die Schüler sofort auf dem Wege des Zugangs zur Schule das Gebäude. unter Einhaltung der gültigen Regeln (keine Gruppenbildung!), außerhalb des Schulgeländes.

Masken
Um die Gesundheit aller in der Schule anwesenden Personen zu schützen ist an unserer Schule das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes auf allen Fluren und dem Schulgelände vorgeschrieben. Dabei ist es auch möglich, ein Tuch über Nase und Mund zu tragen.
Die Handhabungsempfehlungen v.a. für das An- und Ablegen der Maske bzw die regelmäßige Reinigung müssen strikt eingehalten werden.

Symptomatische/erkrankte Personen
Wenn Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen, sollten sie keinerlei Symptome einer
Atemwegsinfektion aufweisen.


Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

die HS Wichlinghausen hat die in den Vorgaben der Landesregierung formulierten Vorgaben und Hygienemaßnahmen selbstverständlich umgesetzt. Darüber hinaus sind wir davon überzeugt, dass es in Ihrem /eurem eigenen Interesse liegt, dass die beschriebenen Verhaltensgebote von allen Beteiligten mit großer Ernsthaftigkeit und Sorgfalt eingehalten werden.

Die Schulleitung behält sich vor, bei Nichtbeachtung den Ausschluss vom Unterricht auszusprechen.

Wir sind zuversichtlich, dass sämtliche Unterrichtsangebote verantwortungsvoll durchgeführt werden können und wünschen einen gelassenen Start.

Mit freundlichen Grüßen

Babett Giese-Pooch,  Manuela Tischinger