Schul-Information des Gesundheitsamtes der Stadt Wuppertal

FAQs zur Wiedereröffnung von Schulen (Stand: 17.04.2020)
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Reinigung_Desinfektion.html


1. Müssen die Räume in der Schule / Kita gelüftet werden? Wenn ja, wie lange?

Ein regelmäßiges Lüften der Klassenräume, möglichst ein Stoßlüften/Querlüften bei weit geöffnetem Fenster wird generell zur Verbesserung der Luftqualität empfohlen. Dies muss unter Berücksichtigung möglicher Unfallgefahren erfolgen. Möglich ist z.B. ein Lüften zu Beginn/Ende einer Unterrichtsstunde unter Anwesenheit des Lehrers. Ein Luftaustausch muss erfolgen. Die dafür benötigte Zeit ist abhängig von den räumlichen Gegebenheiten, z.B: Möglichkeit zur Querlüftung.
Werden die Räume fremdbelüftet (RLT, Klimaanlage etc.), so ist von einem ausreichenden Luftwechsel auszugehen und es sind keine weiteren Maßnahmen zu treffen.

2. Sind gehäufte Reinigungszyklen erforderlich?

Eine Reinigung sollte täglich nach Ende des Betriebes erfolgen. Besondere Maßnahmen sind dabei nicht zu ergreifen. Besonders wichtig ist eine tägliche Reinigung der Handkontaktflächen wie Türklinken, Tische, WC-Anlagen etc. Die Fußböden müssen natürlich optisch sauber sein, spielen aber bei der Erregerübertragung keine Rolle.

3. Müssen die Räume oder Oberflächen in der Schule/Kita desinfiziert werden?

Eine routinemäßige Flächendesinfektion in häuslichen und öffentlichen Bereichen, auch der häufigen Kontaktflächen, wird auch in der jetzigen COVID-Pandemie nicht empfohlen.
Hier ist die angemessene Reinigung das Verfahren der Wahl. Eine Desinfektion kann in Erwägung gezogen werden bei sichtbarer Verschmutzung mit potentiell infektiösem Material wie Speichel, Erbrochenem oder Stuhl.
Eine Desinfektion der Schule ist vor Wiedereröffnung nicht erforderlich!

4. Ist Händedesinfektionsmittel in Schulen erforderlich?

Laut RKI stellt die konsequente Umsetzung des Händewaschens mit Wasser und Seife eine wirksame Maßnahme gegen die Übertragung von Krankheitserregern außerhalb von medizinischen Einrichtungen dar. Selbstverständlich sollte sein, dass alle Waschgelegenheiten mit Flüssigseife und Einmaltüchern ausgestattet sind. In seiner aktuellen Schulmail vom Wochenende hat das Land abweichend von der Empfehlung des RKIs den Einsatz von Desinfektionsmitteln vorgeschrieben und angekündigt, dies den Schulen bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Daher muss sehr kurzfristig zu dieser Frage eine verbindliche Klärung mit dem Land herbeigeführt werden.

5. Muss in jedem (Klassen)Zimmer ein Waschbecken sein?

Nein. Wenn aber Waschbecken in den (Klassen)zimmern vorhanden sind, sollten sie als Handwaschbecken genutzt und Flüssigseife und Einmal-Handtücher zur Verfügung gestellt werden. Dies fördert die Möglichkeit, das Händewaschen zu beaufsichtigen. Es sollte seitens der Lehrer oder Erzieher darauf geachtet werden, dass die Lehrer sowie Kinder/Schüler die Hände regelmäßig waschen nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, z.B. nach Naseputzen,
vor Mahlzeiten...

6. Muss an den Waschbecken/Sanitäranlagen warmes Wasser zur Verfügung stehen?

Nein, die Temperatur des Wassers spielt keine Rolle bei der Elimination von Viren.

7. Sind Wasser und Seife ausreichend, um damit Viren zu beseitigen?

Ja, außerhalb von Einrichtungen des Gesundheitswesens bedarf es keiner zusätzlichen Desinfektion. Händewaschen und Händedesinfektion zusammen wäre sogar schädlich für die Haut und ist deshalb nicht empfehlenswert.

8. Welche Handtücher sind zu benutzen?

Die Verwendung von Papier-Einmalhandtüchern ist zu empfehlen und zu bevorzugen. Alternativ können Mehrweghandtücher verwendet werden, wenn diese personalisiert sind und regelmäßig gewaschen werden. Allerdings muss dann sichergestellt werden, dass diese Handtücher tatsächlich nur personalisiert verwendet werden. Dies ist z.B. in Kindertageseinrichtungen schwierig.

9. Wieviel Abstand muss beim Transport der Schüler/Kinder eingehalten werden?

Analog zur bekannten Abstandsregelung sind auch beim Transport möglichst 1,5m einzuhalten. Ist dies nicht einzuhalten, ist das Tragen eines selbstgenähten Mund-Nase-Schutzes zu erwägen, aber nicht vorgeschrieben.

10. Muss bei Risikogruppen (z.B. schwerst Mehrfachbehinderte) ein anderer Abstand eingehalten werden?

Nein, der Mindestabstand schützt unabhängig von Risikogruppen

11. Müssen Schüler und/oder Lehrer einen Mund-Nase-Schutz (MNS) tragen?

Nein, dies ist bei Einhaltung der Abstandsregel nach jetzigem Kenntnisstand nicht erforderlich.
Bei Einhaltung der Empfehlungen (Mindestabstand, Händewaschen, Hustenetiquette etc.) ist das Übertragungsrisiko gering. Ein selbst genähter Mundschutz kann je nach persönlichem Sicherheitsempfinden getragen werden, ist aber nicht vorgeschrieben.

12. Müssen Lehrer/Betreuende in Förderschulen oder Kitas Schutzausrüstung tragen?

Sofern es sich um schwerst mehrfach behinderte Schüler handelt, die während des Unterrichts pflegerisch beaufsichtigt betreut werden, sollten die gleichen Schutzmaßnahmen wie im häuslichen Umfeld angewandt werden, z.B. beim Absaugen. . Bei Kontakt mit möglicherweise infektiösem Material, z.B. Stuhl, Erbrochenes, große Mengen Speichel, sind Einmalhandschuhe zu verwenden. Nach Ausziehen der Handschuhe müssen die Hände gewaschen werden. Es ist zu beachten, dass Schutzhandschuhe nur bei den entsprechenden
Tätigkeiten angezogen werden sollten, da durch das unsachgemäße Tragen von Handschuhen eine erhebliche Kontaminationsgefahr für die Umgebung besteht! Da es sich weder um Infizierte noch um K1-Kontaktpersonen handelt, muss keine weitere Schutzausrüstung getragen werden.
Das Tragen eines selbstgenähten MNS im übrigen Umgang mit den Kindern kann erwogen werden, wenn der Abstand von 1,5m regelmäßig unterschritten wird, z.B. in U3 Gruppen.

13. Dürfen kranke Kinder/Betreuende/Lehrer in die Einrichtung kommen?

Kranke Kinder gehören immer nach Hause! Darauf ist in der besonderen Situation auch bei leichteren Erkältungskrankheiten ohne Fieber zu achten. Dies gilt natürlich nicht für Heuschnupfen oder ähnliche, nicht infektiöse Erkrankungen. Auch Erzieher/Lehrer sollten bei Krankheitssymptomen (vor allem von Erkältungskrankheiten) zu Hause bleiben.

Weitere Informationen:

- Hinweise zu Reinigung und Desinfektion von Ober-flächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Stand 4.4.2020);
www.rki.de
- Rahmenhygieneplan für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Landeszentrum für Gesundheit NRW; www.schulministerium.nrw.de
- Infoplakate zum Händewaschen; www.bzga.de
- FAQs zu Corona-Infektionen: www.bzga.de

Info-Telefon für Fragen an das Gesundheitsamt: (0202) 563-2000